Urheberrecht bei öffentlichen Personen?
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Urheberrecht bei öffentlichen Personen?
Hallo, zusammen! 
Ich hab mich jetzt durch die ganzen Urheberrechtsthemen gelesen, doch leider habe ich meine Frage nicht ganz selber beantworten können.
Und zwar geht es um Bilder von Prominenten in einem Forum.
Hier (ein Zitat aus dem Online-Recht. Muss ich es verlinken?):
Fotos, die die erforderliche Gestaltungshöhe nicht erreichen, genießen trotzdem nach §72 UrhG Schutz (Leistungsschutzrecht). Zusätzlich ist zu beachten, dass sich bei Personen-Fotos der Abgebildete gegen eine ungewollte Wiedergabe des Bildes zur Wehr setzen kann. Grundsätzlich kann man nur mit seiner Einwilligung das Bild auf der eigenen Website verwenden (§§22, 23 KUG). Dies gilt allerdings nicht für Fotos von Personen, die in der Öffentlichkeit stehen.
Wird ein Bild, eine Grafik oder ein Foto nur geringfügig bearbeitet, ist das ursprüngliche Werk also noch klar zu erkennen, darf man das Ergebnis nur mit Einwilligung des Urhebers veröffentlichen (§23 UrhG). Durch eine starke Verfremdung entsteht praktisch ein neues Werk, welches auch ohne Zustimmung des Urhebers veröffentlicht werden darf (§24 UrhG).
steht, das Bilder von öffentlichen Personen (also, wo nur sie -und keine privaten Personen- drauf sind) vom Urheberrecht ausgeschlossen sind und das Bilder, die man graphisch so verändert das es ein "eigenes Werk" (also das Ursprungswerk nicht mehr besteht) wird, erlaubt sind.
Da es in meinem Forum um Kino, TV, Musik, Bücher und auch Fan-Arts geht, ist es sehr wichtig für mich zu wissen, ob das da oben stimmt, oder nicht. Das was ich hier aus den Antworten zu dem Thema erlesen konnte, passt nämlich nicht ganz mit dem Auszug da oben zusammen und deswegen summieren sich die Fragezeichen bei mir im Kopf
Und sollte man bei solchen Bildern immer die Quelle dazu schreiben?
Ich hoffe ihr könnt in meinem Kopf für ein wenig Entwirrung sorgen
Liebe Grüße
Sternchen

Ich hab mich jetzt durch die ganzen Urheberrechtsthemen gelesen, doch leider habe ich meine Frage nicht ganz selber beantworten können.
Und zwar geht es um Bilder von Prominenten in einem Forum.
Hier (ein Zitat aus dem Online-Recht. Muss ich es verlinken?):
Fotos, die die erforderliche Gestaltungshöhe nicht erreichen, genießen trotzdem nach §72 UrhG Schutz (Leistungsschutzrecht). Zusätzlich ist zu beachten, dass sich bei Personen-Fotos der Abgebildete gegen eine ungewollte Wiedergabe des Bildes zur Wehr setzen kann. Grundsätzlich kann man nur mit seiner Einwilligung das Bild auf der eigenen Website verwenden (§§22, 23 KUG). Dies gilt allerdings nicht für Fotos von Personen, die in der Öffentlichkeit stehen.
Wird ein Bild, eine Grafik oder ein Foto nur geringfügig bearbeitet, ist das ursprüngliche Werk also noch klar zu erkennen, darf man das Ergebnis nur mit Einwilligung des Urhebers veröffentlichen (§23 UrhG). Durch eine starke Verfremdung entsteht praktisch ein neues Werk, welches auch ohne Zustimmung des Urhebers veröffentlicht werden darf (§24 UrhG).
steht, das Bilder von öffentlichen Personen (also, wo nur sie -und keine privaten Personen- drauf sind) vom Urheberrecht ausgeschlossen sind und das Bilder, die man graphisch so verändert das es ein "eigenes Werk" (also das Ursprungswerk nicht mehr besteht) wird, erlaubt sind.
Da es in meinem Forum um Kino, TV, Musik, Bücher und auch Fan-Arts geht, ist es sehr wichtig für mich zu wissen, ob das da oben stimmt, oder nicht. Das was ich hier aus den Antworten zu dem Thema erlesen konnte, passt nämlich nicht ganz mit dem Auszug da oben zusammen und deswegen summieren sich die Fragezeichen bei mir im Kopf

Und sollte man bei solchen Bildern immer die Quelle dazu schreiben?
Ich hoffe ihr könnt in meinem Kopf für ein wenig Entwirrung sorgen

Liebe Grüße
Sternchen
Sternchen- Neuling
- Beiträge : 4
Anmeldedatum : 05.01.09
Re: Urheberrecht bei öffentlichen Personen?
" Durch eine starke Verfremdung entsteht praktisch ein neues Werk, welches auch ohne Zustimmung des Urhebers veröffentlicht werden darf (§24 UrhG). "
mal so sage es ist nicht dein Werk auch wenn es stark verfremdet ist
darf man nie als sein ansehen
ein Copy gehört dann mit aufs bild
und immer egal was man einstellt sollte der Hinweiss dabei sei
von wo was kommt
vorallem nicht einfach was nehmen
sondern immer die Benutzbedingungen lesen
und nach fragen
und dann noch eins
weiss nicht wie ihr es finden würdet wenn irgend jemand
ein Bild von euch nimmt und es irgendwo postet
versetzt euch doch mal selber in die Lage
für mich ist es klar wenn ich was wo nehme
das ich da auch ein Hinweiss zu poste
sollte eine Selbstverständlichkeit sein
Sorry wenn ich das jetzt einfach gepostet habe
mal so sage es ist nicht dein Werk auch wenn es stark verfremdet ist
darf man nie als sein ansehen
ein Copy gehört dann mit aufs bild
und immer egal was man einstellt sollte der Hinweiss dabei sei
von wo was kommt
vorallem nicht einfach was nehmen
sondern immer die Benutzbedingungen lesen
und nach fragen
und dann noch eins
weiss nicht wie ihr es finden würdet wenn irgend jemand
ein Bild von euch nimmt und es irgendwo postet
versetzt euch doch mal selber in die Lage
für mich ist es klar wenn ich was wo nehme
das ich da auch ein Hinweiss zu poste
sollte eine Selbstverständlichkeit sein
Sorry wenn ich das jetzt einfach gepostet habe
Ingrid- Neuling
-
Beiträge : 66
Anmeldedatum : 20.11.08
Re: Urheberrecht bei öffentlichen Personen?
Ich habe nicht geschrieben, das es dann mein Werk sein würde, sondern das es dann "sein eigenes" Werk sein würde. 
Und es geht nicht im private Personen, sondern um öffentliche Personen wie Schauspieler oder Bands. Versuch du mal bei Julia Roberts anzurufen
Aber klar, ich verstehe schon, was du meinst. Allerdings sind, laut dem Auszug da oben, öffentliche Personen ausgeschlossen (was ich gar nicht mal so unlogisch finde) und ich möchte einfach wissen, ob das stimmt oder nicht - eben weil ich hier bisher nur gegenteiliges gelesen habe.

Und es geht nicht im private Personen, sondern um öffentliche Personen wie Schauspieler oder Bands. Versuch du mal bei Julia Roberts anzurufen

Aber klar, ich verstehe schon, was du meinst. Allerdings sind, laut dem Auszug da oben, öffentliche Personen ausgeschlossen (was ich gar nicht mal so unlogisch finde) und ich möchte einfach wissen, ob das stimmt oder nicht - eben weil ich hier bisher nur gegenteiliges gelesen habe.

Sternchen- Neuling
- Beiträge : 4
Anmeldedatum : 05.01.09
Re: Urheberrecht bei öffentlichen Personen?
Hallo 
Wieso fragst bei solchen Detailfragen nicht bei e-recht24.de ?
Das Urheberrecht ist keine Forumieren-spezifische Angelegenheit und gilt für alle Internetseiten gleich.
Hier gibts keine Anwälte und keiner hier wird dir die Abmahnung bezahlen, wenn nachher doch was drin ist, was nicht "sauber" ist
Im Zweifel muss du dich eben beim Anwalt beraten lassen, denn ob ein Bild nun so verfremdet ist, dass man nicht mehr erkennt, wo es herstammt und wer es gemacht hat, ist sowieso eine Einzelfallentscheidung.
Dass das von der abgebildeten Person abhängig ist und ob die nun in der Öffentlichkeit steht, wäre zumindest mir etwas neues. Besonderen Persönlichkeitsschutz wie Privatpersonen haben sie nicht, das ist klar, aber das Urheberrecht ist an den gebunden, der das Foto gemacht hat und nicht an den, der drauf ist.
Man darf z.B. groteskerweise (aber auch logischerweise) auch nicht sein eigenes Passbild ins Internet stellen, wenn man nicht die ausdrückliche Einwilligung des Fotografen hat.

Wieso fragst bei solchen Detailfragen nicht bei e-recht24.de ?

Das Urheberrecht ist keine Forumieren-spezifische Angelegenheit und gilt für alle Internetseiten gleich.
Hier gibts keine Anwälte und keiner hier wird dir die Abmahnung bezahlen, wenn nachher doch was drin ist, was nicht "sauber" ist

Im Zweifel muss du dich eben beim Anwalt beraten lassen, denn ob ein Bild nun so verfremdet ist, dass man nicht mehr erkennt, wo es herstammt und wer es gemacht hat, ist sowieso eine Einzelfallentscheidung.
Dass das von der abgebildeten Person abhängig ist und ob die nun in der Öffentlichkeit steht, wäre zumindest mir etwas neues. Besonderen Persönlichkeitsschutz wie Privatpersonen haben sie nicht, das ist klar, aber das Urheberrecht ist an den gebunden, der das Foto gemacht hat und nicht an den, der drauf ist.
Man darf z.B. groteskerweise (aber auch logischerweise) auch nicht sein eigenes Passbild ins Internet stellen, wenn man nicht die ausdrückliche Einwilligung des Fotografen hat.

LG, Alex ![]() ![]() | ![]() | ![]() |
Alex- Admin a.D.
-
Beiträge : 8116
Anmeldedatum : 02.09.07
Re: Urheberrecht bei öffentlichen Personen?
Ja, warum habe ich hier und nicht bei e-recht24.de nachgefragt?
Weil die AGBs von Forumieren besagen, das illegaler Inhalt verboten ist und Forumieren sind auch diejenigen, die mir das Forum wegen illegaler Inhalte sperren können.
Nun, laut den Antworten die ich bisher hier zu dem Thema Urheberrecht gelesen habe, ist jegliches Posten von Bildern ohne direkte Erlaubnis verboten.
Worauf ich hinaus will: Forumieren wird ja sicherlich auch eine Ahnung haben, was rechtlich erlaubt ist und was nicht (sonst würden sie ja nicht sperren, löschen oder verwarnen).
Wenn Forumieren nun sagt, dass das verboten ist und e-recht24 sagt, das es erlaubt ist, was dann?
Ohjee, irgendwie schreibe ich gerade sehr verwirrend - ich hoffe, ihr versteht was ich meine.
Weil die AGBs von Forumieren besagen, das illegaler Inhalt verboten ist und Forumieren sind auch diejenigen, die mir das Forum wegen illegaler Inhalte sperren können.
Nun, laut den Antworten die ich bisher hier zu dem Thema Urheberrecht gelesen habe, ist jegliches Posten von Bildern ohne direkte Erlaubnis verboten.
Worauf ich hinaus will: Forumieren wird ja sicherlich auch eine Ahnung haben, was rechtlich erlaubt ist und was nicht (sonst würden sie ja nicht sperren, löschen oder verwarnen).
Wenn Forumieren nun sagt, dass das verboten ist und e-recht24 sagt, das es erlaubt ist, was dann?
Ohjee, irgendwie schreibe ich gerade sehr verwirrend - ich hoffe, ihr versteht was ich meine.
Sternchen- Neuling
- Beiträge : 4
Anmeldedatum : 05.01.09
Re: Urheberrecht bei öffentlichen Personen?
Hallo 
Das ist eigentlich gehopft, wie gesprungen, denn wenn dir jemand wegen einer Urheberrechts-Sache das Forum zumachen sollte, dann macht das onlineguardian.net.
Forumieren und onlineguardian halten sich genauso an die Gesetze, wie alle Profis auf dem Gebiet, sprich Anwälte und Gerichte.
Da steht klipp und klar drin, was erlaubt ist und was nicht, mit dem Manko, dass das Ganze derart umfangreich und kompliziert ist ist, dass man dazu einfach ein solcher Profi sein muss, um bei speziellen Fragen wie dieser da überhaupt noch einen Durchblick zu haben.
Ich werd da auch den Teufel tun und mich in die Nesseln setzen, wenns ums solche Detailfragen geht.
Generell ist nix erlaubt, was nicht von einem selber stammt und der Rest sind dann die seltenen Fälle, die ich nicht beurteilen kann (und auch kein anderer hier) weil mir dazu 5 Jahre Jura-Studium und ein paar Jahre Erfahrung als Anwalt fehlen.
Nur Anwälte dürfen in solchen Fällen rechtsverbindliche Auskünfte erteilen und beraten. So steht das nicht umsonst im Gesetz.
Deshalb bist du da auf jeden Fall in der Juristen-Ecke besser aufgehoben, als hier

Das ist eigentlich gehopft, wie gesprungen, denn wenn dir jemand wegen einer Urheberrechts-Sache das Forum zumachen sollte, dann macht das onlineguardian.net.
Forumieren und onlineguardian halten sich genauso an die Gesetze, wie alle Profis auf dem Gebiet, sprich Anwälte und Gerichte.
Da steht klipp und klar drin, was erlaubt ist und was nicht, mit dem Manko, dass das Ganze derart umfangreich und kompliziert ist ist, dass man dazu einfach ein solcher Profi sein muss, um bei speziellen Fragen wie dieser da überhaupt noch einen Durchblick zu haben.
Ich werd da auch den Teufel tun und mich in die Nesseln setzen, wenns ums solche Detailfragen geht.

Generell ist nix erlaubt, was nicht von einem selber stammt und der Rest sind dann die seltenen Fälle, die ich nicht beurteilen kann (und auch kein anderer hier) weil mir dazu 5 Jahre Jura-Studium und ein paar Jahre Erfahrung als Anwalt fehlen.
Nur Anwälte dürfen in solchen Fällen rechtsverbindliche Auskünfte erteilen und beraten. So steht das nicht umsonst im Gesetz.
Deshalb bist du da auf jeden Fall in der Juristen-Ecke besser aufgehoben, als hier

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Alex- Admin a.D.
-
Beiträge : 8116
Anmeldedatum : 02.09.07
Re: Urheberrecht bei öffentlichen Personen?
Da stellt sich mir dann doch glatt die Frage, ab wann etwas als selbstgemacht gilt (aber keine Angst, die stelle ich mir selber *g*)
Aber es ist, wie du gesagt hast - ohne 5 Jahre Jurastudium kommt man da kaum durch. Um so schlimmer, das eben dieses Wissen von jedem verlangt wird, ob Studium oder nicht.
Ich schreite dann mal in die Höhle des Löwen und versuche Rechtsdeutsch zu verstehen - mal sehen, ob ich da schlauer werde *g*
Vielen Dank

Aber es ist, wie du gesagt hast - ohne 5 Jahre Jurastudium kommt man da kaum durch. Um so schlimmer, das eben dieses Wissen von jedem verlangt wird, ob Studium oder nicht.
Ich schreite dann mal in die Höhle des Löwen und versuche Rechtsdeutsch zu verstehen - mal sehen, ob ich da schlauer werde *g*
Vielen Dank

Sternchen- Neuling
- Beiträge : 4
Anmeldedatum : 05.01.09
Re: Urheberrecht bei öffentlichen Personen?
Jo,
wie das mit dem selbstgemachten ist hab ich dir ja geschrieben:
Im Zweifel dann durch ein Gericht.
Dann viel Erfolg in der Höhle des Löwen
wie das mit dem selbstgemachten ist hab ich dir ja geschrieben:
@Alex schrieb:Im Zweifel muss du dich eben beim Anwalt beraten lassen, denn ob ein Bild nun so verfremdet ist, dass man nicht mehr erkennt, wo es herstammt und wer es gemacht hat, ist sowieso eine Einzelfallentscheidung.
Im Zweifel dann durch ein Gericht.

Dann viel Erfolg in der Höhle des Löwen

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Alex- Admin a.D.
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